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Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juni 1997, Az. III/4 - O4000 - 8/70 794
(KWMBl. I S. 186)