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341-K Passivvertretung der staatlichen Schulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, bei denen Ausgangsbehörden die Schulen sind Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27. Juni 1997, Az. III/4 - O4000 - 8/70 794 (KWMBl. I S. 186)
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I. Allgemeines
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II. Vollzugshinweise
II.a. Einziehung beziehungsweise Auszahlung von Gerichtskosten und Aufwendungen
III.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.01.2000
Fassung: 27.06.1997
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III.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juli 1997 in Kraft.