Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2018

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Oktober 2018 treten die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Zahl der Kammern bei den Landesarbeitsgerichten vom 28. April 2006 (AllMBl. S. 171) und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Zahl der Kammern bei den Arbeitsgerichten vom 11. August 2014 (AllMBl. S. 398) außer Kraft.