Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Einziehung von Haftkosten. Mitteilungspflichten der Justizvollzugsanstalten
Bereich erweitern
1. Erhebung von Haftkosten
2. gestrichen
Bereich erweitern
3. Feststellung von für den Kostenansatz nach § 10 JVKostO erheblichen Tatsachen
Bereich erweitern
4. Mitteilungspflicht der Justizvollzugsanstalten
5. Kennzeichnung der Personalakten
Bereich erweitern
6. Kostenansatz. Überleitung
Inhalt
Text gilt ab: 24.11.1980
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
2.
gestrichen