Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2019

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

4.1  

Die Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

4.2  

Mit Ablauf des 30. Juni 2019 tritt die Bekanntmachung über die Richtlinien für die Tätigkeit der Zentralstelle des Freistaates Bayern zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Generalstaatsanwaltschaft München vom 16. November 2007 (JMBl. S. 167) außer Kraft.