Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2019

1.   Zuständigkeit

Die Zentralstelle des Freistaates Bayern zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften (Zentralstelle) wird von der Generalstaatsanwaltschaft München zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg verlagert.