Inhalt
1.
Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVO wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.