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AnfoRiStABek
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301-J

Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte
(AnfoRiStABek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 30. September 2003, Az. 2200 - III - 12003/01

(JMBl. S. 199)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 937) geändert worden ist

1.   Einleitung

Das Verhältnis der Bürger zum Staat hat sich im letzten Jahrzehnt stark gewandelt. Anstelle der obrigkeitlichen Durchsetzung staatlicher Maßnahmen rückt immer mehr die Dienstleistung im Interesse der Bürger in den Vordergrund. Diese veränderte Blickrichtung hat Auswirkungen im Außen- und im Innenverhältnis auf die staatlichen Institutionen und die dort handelnden Personen.
Dies gilt auch für den Justizbereich, in der freiwilligen und der Zivilgerichtsbarkeit mehr, in der Strafgerichtsbarkeit mit Abstrichen. Die vielfältigen und sich ändernden Aufgaben können nur mit hoch motiviertem und qualifiziertem Personal bewältigt werden. Dies erfordert, sich mit den einzelnen Berufsbildern in der Justiz verstärkt zu befassen.
Als erster Schritt in diese Richtung wurde vor einigen Jahren erstmals schriftlich ein Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte niedergelegt, das - ohne erschöpfend sein zu wollen - Kriterien enthält, die von Richtern und Staatsanwälten in ihren von hoher Verantwortung geprägten Ämtern allgemein erwartet werden müssen. Dieses Basis-Anforderungsprofil enthält ein Leitbild und hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereits im Einstellungsverfahren Bedeutung. Die Anforderungsprofile für Beförderungsämter sollen Grundlage für Ausschreibungen von Beförderungsämtern sein und der Personalauswahl sowie der Personalentwicklung dienen. In dienstlichen Beurteilungen soll auf besondere Fähigkeiten, die im Anforderungsprofil eines Beförderungssamtes bezeichnet sind, hingewiesen werden.
Die im Basis-Profil genannten Anforderungen sind bei sämtlichen Beförderungsämtern vorauszusetzen. Hinzutreten bei Beförderungsämtern besondere Anforderungen und die Bereitschaft, sie in der täglichen Praxis anzuwenden: Führungskompetenz, organisatorische Kompetenz und eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Einige Anforderungen des Basis-Profils müssen für ein Beförderungsamt in besonderem Maß oder in besonderem Umfang vorhanden sein.

2. Basis-Anforderungsprofil für Richter und Staatsanwälte1

2.1 Fachliche Eignung

2.1.1 Juristische Qualifikation2

breites Fachwissen
präsente Fachkenntnisse
Fähigkeit zur Analyse eines unstrukturierten Sachverhalts auf seine rechtliche Relevanz
Fähigkeit, Schwerpunkte zu bilden und sich auf die wesentlichen Argumente zu konzentrieren
Fähigkeit, einen komplexen und komplizierten Vorgang allgemein verständlich darzustellen
Zeitmanagement

2.1.2 Besondere Qualifikationen

Entscheidungsfreude
Bereitschaft, die Entscheidungskompetenz mit hoher Verantwortung auszuüben
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Planungs- und Organisationsvermögen
Objektivität bei der Bewertung widerstreitender Interessen
Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion
Fähigkeit zur Verhandlung und zum Ausgleich
Konfliktfähigkeit
Ausdrucks- und Argumentationsvermögen
Besonnenes Auftreten
Autorität, die keine Barrieren aufbaut
Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen
Aufgeschlossenheit für die moderne Informations- und Kommunikationstechnik
Streben nach Fortbildung

2.1.3 Berücksichtigungsfähige Zusatzqualifikationen

Zweitstudium oder Zusatzausbildung, z.B.
betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Ausbildung zum Rechtspfleger
Banklehre
berufsbezogene Auslandserfahrung
Anwaltstätigkeit vor der Bewerbung
Sprachkenntnisse
Tätigkeit an der Universität oder sonstige Lehrtätigkeit

2.2 Persönliche Eignung

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung innerhalb und außerhalb des Amtes
Identifizierung mit dem Rechtsprechungs- und Strafverfolgungsauftrag der Justiz
Unparteilichkeit
Sozialkompetenz
Freude am Umgang mit Menschen und Fähigkeit zu einfühlendem, mitmenschlichem und sozialem Verstehen
angemessenes Auftreten
Bürgernähe
gesellschaftliches Engagement
Einsatzbereitschaft und Ausdauer
Bereitschaft zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
Interesse, sich außerberuflich weiterzubilden
Flexibilität und Mobilität

2.3 Gesundheitliche Eignung

amtsärztlich bescheinigte Dienstfähigkeit
physische Belastbarkeit
psychische Belastbarkeit

1 [Amtl. Anm.:] Alle Bezeichnungen in der männlichen Form verstehen sich auch in der weiblichen Form.
2 [Amtl. Anm.:] Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.

3.   Anforderungsprofil für Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte

3.1   Allgemeine Anforderungen

3.1.1   Fachliche Eignung

neben den Anforderungen des Basis-Profils
breites Fachwissen, das sich in verschiedenen Aufgabenbereichen oder auf mehreren Rechtsgebieten bewährt hat
Fähigkeit, auch bei schwierigen und komplexen Verfahren das Wesentliche schnell zu erfassen und verständlich darzustellen
Fähigkeit, ein überdurchschnittliches Arbeitspensum durch gestraffte Arbeitsweise sach- und zeitgerecht zu bewältigen

3.1.2   Führungskompetenz

Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
Fähigkeit, kooperativ zu führen
Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren
Fähigkeit, Konflikte zu bewältigen
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Fähigkeit zur Leitung von Besprechungen und Verhandlungen

3.1.3   Organisatorische Kompetenz

ausgeprägtes Planungsvermögen

3.1.4   Sozialkompetenz

hohe Bereitschaft und ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern
ausgeprägte Fähigkeit zum Dialog und Kompromiss

3.1.5   Verwendungsbreite

staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung im Eingangsamt
regelmäßig mindestens einjährige Erfahrung im Justizdienst im Zivil- oder Familienrecht einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

3.2   Besondere Anforderungen

3.2.1   Vorsitzender Richter am Landgericht

Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen

3.2.2   Richter am Oberlandesgericht und Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften

ausgeprägte Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen

3.2.3   Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

besonders ausgeprägte Fähigkeit zur auf wissenschaftlichem Niveau vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen und grundlegenden Rechtsfragen sowie komplizierten Sachverhalten, auch in Spezialgebieten, sowie Fähigkeit, diese Rechtsfragen und Sachverhalte auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich sowie mit großer juristischer Präzision darzustellen

3.2.4   Zusätzlich zu Nr. 3.2.1 beim Vorsitzenden Richter am Landgericht, zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.3 beim Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

Fähigkeit, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des Spruchkörpers zu wahren und zu fördern
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen

3.2.5   Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften und Staatsanwalt als Gruppenleiter

Fähigkeit, auf eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und sachgerechte Rechtsanwendung unter Beachtung des Legalitätsprinzips hinzuwirken
Fähigkeit und Bereitschaft, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung zu unterstützen und vorbildhaft anzuleiten
Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzuschätzen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und im Benehmen mit dem Behördenleiter und dem Geschäftsleiter umzusetzen

3.2.6   Leitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft (einschließlich ständiger Vertreter, Leitender Oberstaatsanwalt bei den Generalstaatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften, Leiter einer Hauptabteilung an den Amtsgerichten und weiterer aufsichtführender Richter am Land- und Amtsgericht)

Fähigkeit, Mitarbeiter sachgerecht einzusetzen und zu beurteilen, kooperativ anzuleiten und zu fördern
Fähigkeit zur Integration
Fähigkeit zum kompetenten Umgang mit den Medien
Fähigkeit und Bereitschaft zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, zur Darstellung justizieller Belange in Reden und Ansprachen
Fähigkeit, technische und organisatorische Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen
Fähigkeit zur sachgerechten Delegation
Ergänzend wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung vom 12. Mai 2005 (JMBl S. 53) verwiesen.