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Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 04.12.2024
§ 54
Inkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. 2Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften in Bayern (AktO) vom 8. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 58)) außer Kraft.