Inhalt

WFB 2023
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.04.2023
55.
Förderung

55.1

1Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen in Höhe von höchstens 10 000 Euro je Wohnung, das im Wege der Festbetragsfinanzierung ausgereicht wird. 2Maßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 1 000 Euro (Bagatellgrenze) werden nicht gefördert.

55.2

Der Höchstbetrag gilt auch in Fällen, in denen sich mehrere Menschen mit Behinderung in einem Haushalt befinden.

55.3

1Der Höchstbetrag ist wohnungsbezogen. 2Innerhalb einer Wohnung können in zeitlichen Abständen verschiedene Maßnahmen bis zum Höchstbetrag gefördert werden. 3Ist der Höchstbetrag erreicht, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.

55.4

Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.