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Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (Abgabe Bibliotheken – Abg-Bibl)
1.1
1.2
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2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
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2.7
2.8
3.1
3.2
3.3
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2009
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2.8
In Zweifelsfällen entscheidet über die Abgabepflicht die zuständige oberste Dienstbehörde im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
3.
Aufgaben und Zuständigkeit der Bibliotheken