Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2019

2.  Gruppenbildung

1Die Gruppenstärke soll maximal 15 Schülerinnen und Schüler betragen, die Gruppen können klassenübergreifend gebildet werden. 2Schülerinnen und Schüler der Fachober- und Berufsoberschule dürfen im Seminar gemeinsam beschult werden (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 FOBOSO).