Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

1. Grundlegende Ziele und Inhalte des Schulversuchs

1.1 

1Mit dem Schulversuch an Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Sozialpflege wird ein inklusives Bildungsangebot an Berufsfachschulen in Bayern erprobt, welches für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen lernzieldifferenten Erwerb von beruflichen Handlungskompetenzen ermöglicht. 2Ungeachtet dessen ist dabei das Erreichen des Ausbildungsziels nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1 und 3 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) nicht ausgeschlossen. 3Die Anforderungen an den jeweiligen Abschluss der Berufsausbildungen an Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Sozialpflege bleiben unberührt.
4Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule differente Lernziele festlegen. 5In diesem Fall sind diese sowie ggf. deren rechtliche Betreuungspersonen schriftlich vor Beginn der Fachstufe darauf hinzuweisen, dass bei einem Abweichen von den in der BFSO festgelegten Ausbildungszielen der jeweilige Berufsabschluss nicht erworben werden kann.

1.2 

1Der Schulversuch besteht aus
a)
einem Vorbereitungsjahr
b)
sowie einem inklusiven Bildungsangebot im Rahmen der zweijährigen Fachstufe an Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Sozialpflege.
2Die Aufnahme in die Fachstufe ist auch ohne das Durchlaufen des Vorbereitungsjahres möglich.

1.3 

Der Schulversuch wird als vollzeitschulisches Angebot durchgeführt.

1.4 Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG)
die Bayerische Schulordnung (BaySchO)
die Berufsfachschulordnung (BFSO)
die Berufsschulordnung (BSO)