Inhalt

Text gilt ab: 17.03.2009

Durchführungsbedingungen:

Der Schulversuch beginnt im Schuljahr 2009/10 mit Jahrgangsstufe 5 an den unten aufgeführten Schulen unter folgenden Bedingungen:
1.
Es sind für die erste (Latein/Französisch) und zweite Fremdsprache (Englisch) in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 insgesamt 42 Fachunterrichtsstunden plus eine Intensivierungsstunde im Sinne eines Kontingents vorgesehen. Die einzelne Schule kann in eigener Entscheidung weitere (freiwillige) Intensivierungsstunden in Jahrgangsstufe 5 mit 10 den beiden Fremdsprachen zuweisen. Die zugewiesenen Kontingentstunden kann die Schule nach eigener Entscheidung auf Latein/Französisch und Englisch verteilen unter folgenden Maßgaben:
Die Mindestwochenstundenzahl beträgt jeweils drei Wochenstunden.
Die Spracherwerbsphase in Latein muss am Ende von Jahrgangsstufe 8 abgeschlossen werden.
Das Profil der ersten Fremdsprache muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache erhalten bleiben.
2.
Englisch wird in Jahrgangsstufe 5 mindestens mit drei Wochenstunden unterrichtet; diese drei Wochenstunden setzen sich zusammen aus einer zusätzlich zugewiesenen Unterrichtsstunde + zwei Wochenstunden aus der Umwidmung der beiden verpflichtenden Intensivierungsstunden in Fachunterricht. Damit bleibt eine (freiwillige) Intensivierungsstunde weiterhin in Jahrgangsstufe 5 frei verfügbar. Somit erhöht sich die Stundentafel incl. freiwilliger Intensivierungsstunde in Jahrgangsstufe 5 um eine Stunde von 31 auf 32 Wochenstunden.