Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

3.   Wahl

1Die Schülerinnen und Schüler können aus dem von der Schule zur Wahl gestellten Angebot grundsätzlich frei wählen. 2Jedes W-Seminar wird einem für die fachlichen Anforderungen maßgeblichen Leitfach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zugeordnet. 3Spät beginnende Fremdsprachen und die spät beginnende Informatik kommen als Leitfach für ein W-Seminar nicht in Betracht.
4Für die Fremdsprachen, die Religionslehre, Ethik sowie die Informatik gelten folgende Besonderheiten:
a)
Fremdsprachen
1Ein W-Seminar mit einer klassischen oder einer modernen fortgeführten Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben. 2Diese werden in der Regel durch den erfolgreichen Besuch des Unterrichts in der jeweiligen fortgeführten Fremdsprache vor Eintritt in die Qualifikationsphase nachgewiesen. 3Gleichwertige außerschulische Nachweise können im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden.
b)
Katholische und Evangelische Religionslehre
1Ein W-Seminar mit dem Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre hat durch seine inhaltliche Gestaltung und durch die Lehrkraft eine konfessionelle Ausrichtung. 2Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. II und III den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen, mit der Möglichkeit zur Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler, die an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
3Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. II und III das Fach Ethik besuchen, können ebenfalls zur Teilnahme an einem W-Seminar mit Katholischer oder Evangelischer Religionslehre als Leitfach zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse der vorhergehenden Jahrgangsstufen im Rahmen einer Feststellungsprüfung nachgewiesen haben.
c)
Ethik
1Ein W-Seminar im Fach Ethik kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. II und III am Unterricht im Fach Ethik teilnehmen. 2Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. II und III das Fach Religionslehre besuchen, können ebenfalls zur Teilnahme an einem W-Seminar mit Ethik als Leitfach zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse der vorhergehenden Jahrgangsstufen im Rahmen einer Feststellungsprüfung nachgewiesen haben.
d)
Informatik
1Ein W-Seminar mit dem Leitfach Informatik kann nur für Schülerinnen und Schüler des Naturwissenschaftlichen Gymnasiums angeboten werden. 2Schülerinnen und Schüler der weiteren Ausbildungsrichtungen können zur Teilnahme an einem W-Seminar mit Informatik als Leitfach zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse der vorhergehenden Jahrgangsstufen im Rahmen einer Feststellungsprüfung nachgewiesen haben.