Inhalt
    
    
            1.
           
            Basiswert
          
          
          
          
              1.1
             
Der Basiswert für Kindertageseinrichtungen beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
              - –
- für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 - 1 458,98 € 
              - –
- und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 - 1 521,39 €. 
              1.2
             
Der Basiswert für Kindertagespflege beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
              - –
- für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024  - 1 377,39 € 
- –
- und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 - 1 436,31 €.