Inhalt
1.
Basiswert
1.1
Der Basiswert für Kindertageseinrichtungen beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
- –
für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
1 458,98 €
- –
und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
1 521,39 €.
1.2
Der Basiswert für Kindertagespflege beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
- –
für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
1 377,39 €
- –
und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
1 436,31 €.