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2231-A
Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von Pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen und Qualitätsbegleitern (PQB) in Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 6. Dezember 2022, Az. V4/6511-1/538
(BayMBl. Nr. 749)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von Pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen und Qualitätsbegleitern (PQB) in Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen vom 6. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 749), die durch Bekanntmachung vom 4. November 2024 (BayMBl. Nr. 546) geändert worden ist
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 23, 44 BayHO) sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV-BayHO), in Ergänzung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von Pädagogischen Qualitätsbegleitungen in Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen. 2Die Förderung von PQB in Kindertageseinrichtungen und (Groß-)Tagespflegestellen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel unter Einbeziehung und Berücksichtigung der staatlichen Ausgaben für Arbeitnehmerentgelte (PQB) und Vermischte Verwaltungsausgaben (PQB).