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Gastschulbeiträge und Kostenersatz für Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns (Art. 10 Abs. 5 Nr. 5, Art. 19 Abs. 1 und 2 BaySchFG)
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1. Gesetzliche Grundlagen
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2. Verfahrensvorschriften
3. Rechnungsprüfung
4.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
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4.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 7. Januar 1988 (KWMBl I S. 24) außer Kraft.