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Text gilt ab: 01.08.2010
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Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen

KWMBl. I 2005 S. 113


2230.5-K
Beförderung von Schülern zur Teilnahme an Veranstaltungen
von Schülerwettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen sowie SMV-Veranstaltungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 21. Februar 2005 Az.: VI.9-5 S 4306.3.2-6.14 294
geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 213)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt für jedes Schuljahr Schülerwettbewerbe aus und ruft alle Schulen zur Teilnahme auf. Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb, einem Konzert, einer Ausstellung oder einer Lesung verwirklichen Schülerinnen und Schüler als Einzelpersonen oder als Mitglieder einer Arbeitsgruppe unter Anleitung und Förderung der Lehrkräfte die Forderung nach selbstständigem und entdeckendem Lernen und erleben so eine wertvolle Ergänzung des schulischen Unterrichts. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Angebote an Wettbewerben, Konzerten, Ausstellungen und Lesungen die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und die Schüler zur aktiven Teilnahme aufzufordern.