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Veranstaltungen zu Schülerwettbewerben, die nach einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 14. September 1984 eine gesamtstaatliche Förderung und Unterstützung erhalten,
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Veranstaltungen zu Schülerwettbewerben, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder ihm angeschlossene Institutionen im Auftrag ausrichten,
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Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Schulschachmeisterschaften und sonstige Veranstaltungen, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausrichtet bzw. die im Einzelfall durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigt werden,
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Begabtenförderungen, die durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall jeweils genehmigt werden,
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Überschulische SMV-Veranstaltungen der Schulaufsicht.