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Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
Fassung: 07.07.2025
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2230.1.3-K

Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Juli 2025, Az. VII.5-BS9203.0-3/16/2
(BayMBl. Nr. 307 )

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ vom 7. Juli 2025 (BayMBl. Nr. 307)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 579) geändert worden ist, für den Schulversuch „Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ folgende Vorschriften: