Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2031 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung nach Satz 1 gilt erstmals für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die Jahrgangsstufe 1 besuchen.
3Mit Ablauf des 28. Februar 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 30. März 2020 (BayMBl. Nr. 227) außer Kraft. 4Abweichend von Satz 3 gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 30. März 2020 (BayMBl. Nr. 227) weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Jahrgangsstufen 1 bis 4, im Schuljahr 2026/2027 die Jahrgangsstufen 2 bis 4, im Schuljahr 2027/2028 die Jahrgangsstufen 3 und 4 und im Schuljahr 2028/2029 die Jahrgangsstufe 4 besuchen.