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Text gilt ab: 02.02.2017
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2220.4-K

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Februar 2017, Az. X.6-BK5181.2-3.9 231

(KWMBl. S. 24)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 2. Februar 2017 (KWMBl. S. 24)

1Das Kloster St. Birgitta zu Altomünster, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde nach kirchlichem Recht aufgelöst. 2Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor