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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinien zur Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Bayern
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1. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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2. Verfahren
3. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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3.
Schlussbestimmungen
Diese Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2027.