Inhalt
3.
Evaluation
1Zur kontinuierlichen Evaluierung des Förderprogramms erhebt das zuständige Staatsministerium für jede Maßnahme beim Projektträger folgende Daten: Zahl der Teilnehmenden, Kooperationspartner, Ausbildungsberufe, Gründe für die Aufnahme ins Projekt, gegebenenfalls Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Projekt, Anzahl der erfolgreichen Abschlussprüfungen (einschließlich der Angabe, um den wievielten Versuch es sich jeweils handelte) sowie Verbleib der Teilnehmenden. 2Zielvorgabe ist, dass mindestens 40 % der Teilnehmenden eines Abschlussjahrgangs (Richtgröße) die Ausbildungsmaßnahmen mit einer Berufsausbildung abschließen.