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Text gilt ab: 23.05.1952
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Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus
vom 12. Mai 1952, Az. IVB4-9828 b7

(BayBSVII S. 280)

(StAnz. Nr. 20)


2134-B
Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für
Unterricht und Kultus *) *)
vom 12. Mai 1952 Az.: IVB4-9828 b 7 und VII 27067
An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus**)**) berufen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
MABl 312
St. Anz. Nr. 20

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst