Inhalt
Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus
vom 12. Mai 1952, Az. IVB4-9828 b7
(BayBSVII S. 280)
(StAnz. Nr. 20)
2134-B
Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für
Unterricht und Kultus
*)
vom 12. Mai 1952 Az.: IVB4-9828 b 7 und VII 27067
An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus**) berufen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
[Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
[Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst