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Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
StAnz.
Nr. 20
MABl.
S. 312
2134-B
Errichtung eines staatlichen Baukunstausschusses
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für
Unterricht und Kultus
*)
vom 12. Mai 1952 Az.: IVB4-9828 b 7 und VII 27067
An Stelle der früheren Monumental-Baukommission wird zur Beratung der Staatsregierung in wichtigen baukünstlerischen Fragen ein Baukunstausschuss gebildet.
Seine Mitglieder werden durch das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus**) berufen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
[Amtl. Anm.:]
nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
[Amtl. Anm.:] nunmehr zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst