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Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2031
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2130.0-B

Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 7. Juli 2021, Az. 25-4611.10-6-43 und A2/Z5-7241-1/7

(BayMBl. Nr. 523)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 7. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 523)

Die Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geben im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nachfolgende Hinweise zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.