Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2031

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 31. Juli 2021 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über das Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 20. Dezember 2016 (AllMBl. 2017 S. 5) außer Kraft.