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Inhaltsverzeichnis
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2129.0-U Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11. August 2022, Az. 66h-U8040-2021/88-67 (BayMBl. Nr. 495)
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Teil I: Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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Teil II: Verfahren
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Teil III: Schlussvorschriften
13. Datenschutz
14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
15. Aufhebung der bisherigen Förderrichtlinien; Übergangsregelung
[Schlussformel]
Inhalt
FöR-UmwSt
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 11.08.2022
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14.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.