Inhalt
2.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
1Diese Bekanntmachung tritt am 17. März 2025 in Kraft und mit Ablauf des 16. März 2030 außer Kraft. 2Die bisherigen Muster nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung vom 31. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 438), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. März 2024 (BayMBl. Nr. 159) geändert worden ist, dürfen noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. 3Die Bescheinigung über die zweite Leichenschau ist ab dem 1. April 2025 zu verwenden.