Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1997

1. Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e. V. (LAGZ)

Die LAGZ erstellt Programme für zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Schulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs. Die LAGZ organisiert und finanziert die Programme und unterstützt die Schulen bei der Durchführung. Die Teilnahme ist freiwillig, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die LAGZ führt epidemiologische Untersuchungen durch.