Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Datenübermittlung durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an die Sicherheitsbehörden, Polizei und Strafverfolgungsbehörden
1. Melderelevante Ereignisse nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 BayEGovG
2. Inhalt der Meldungen nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 BayEGovG
3. Meldefrist, Meldewege, Kontaktstellen
4. Meldebestätigung, Information
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
DaÜR-LSI
Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.