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Text gilt ab: 08.03.2018
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2038.3.7-W

Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens
(Akademie-Abkommen)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie
vom 8. August 2018, Az. 35-6902/13/3

(AllMBl. S. 560)

Zitiervorschlag: Akademie-Abkommen vom 8. August 2018 (AllMBl. S. 560)

1.
Die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens (Akademie-Abkommen) abgeschlossen, das an die Stelle des Abkommens über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 1. Januar 1992 tritt. Das am 8. März 2018 in Kraft getretene Abkommen, ergänzt um eine Protokollnotiz, wird in der Anlage bekannt gemacht.
2.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr über das Abkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 30. Juni 1992 (AllMBl. S. 563) tritt mit Ablauf des 7. März 2018 außer Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor