Inhalt
2038.3.7-W
Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens
(Akademie-Abkommen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie
vom 8. August 2018, Az. 35-6902/13/3
(AllMBl. S. 560)
Zitiervorschlag: Akademie-Abkommen vom 8. August 2018 (AllMBl. S. 560)
- 1.
Die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen über einheitliche Ausbildung, Prüfung und Zusammenarbeit im Bereich des gesetzlichen Messwesens (Akademie-Abkommen) abgeschlossen, das an die Stelle des Abkommens über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 1. Januar 1992 tritt. Das am 8. März 2018 in Kraft getretene Abkommen, ergänzt um eine Protokollnotiz, wird in der
Anlage bekannt gemacht.
- 2.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr über das Abkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens – Akademie-Abkommen – vom 30. Juni 1992 (AllMBl. S. 563) tritt mit Ablauf des 7. März 2018 außer Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor