Inhalt
Zu § 16 LPO II (Zulassung zur Prüfung):
Abs. 2:
Der Meldung zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung sind beizufügen:
- 1.
eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
- 2.
gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
- 3.
gegebenenfalls der Nachweis, dass der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
- 4.
eine Erklärung des Bewerbers, dass für ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung seiner Angelegenheiten bestellt ist.