Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1997

1. Ausgangslage

In Anbetracht der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Sportverein für die sportliche Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen haben das Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Bayerische Landes-Sportverband e.V. im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden die verstärkte Zusammenarbeit von Schule und Sportverein vereinbart (vgl. Bekanntmachung vom 23. Oktober 1990, KWMBl I S. 362). Angestrebt wird eine Weiterführung des von den Schulen angebotenen Sports auch in der Freizeit, und hier insbesondere in den Sportvereinen mit ihren qualifizierten Übungsleitern und Trainern, zumal der Schulsport es als eine wichtige Aufgabe ansieht, die Schuljugend auch für eine sportliche Betätigung außerhalb der Schule sowie für ein lebenslanges Sporttreiben zu motivieren und vorzubereiten.
Den Sportlehrkräften der Schulen fällt in dieser Kooperationsvereinbarung eine zweifache Aufgabe zu: zum einen sollen sie die Schüler über das sportliche Angebot der Sportvereine verantwortungsvoll beraten können, zum anderen wird von ihnen erwartet, dass sie selbst durch ihr persönliches Engagement (z.B. durch die Leitung von sogenannten Sportarbeitsgemeinschaften) die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein aktiv fördern und mittragen.