Inhalt
4.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Bestimmung von Ausbildungseinrichtungen für das berufspraktische Studium von Bibliotheksinspektoranwärtern vom 14. April 1988 (KWMBl. I S. 141) tritt mit Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft.