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Text gilt ab: 01.10.2019

2. 

1Beide Praxismodule sind in der Regel an derselben Ausbildungsbibliothek abzuleisten. 2Kann eine Ausbildungsbibliothek nur eines der beiden Praxismodule durchführen, teilt sie der Bayerischen Staatsbibliothek mit, welche Ausbildungsbibliothek das andere Praxismodul durchführen wird. 3Die Mitteilung hat bis 30. September eines Jahres für den im Folgejahr beginnenden Studienjahrgang zu erfolgen. 4Die Bayerische Staatsbibliothek stellt im Einvernehmen mit der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, vor der Zuweisung der Studierenden an die Ausbildungsbibliotheken fest, ob die Ausbildungsinhalte der Praxismodule durch die beiden Ausbildungsbibliotheken abgedeckt sind.