Inhalt
6.
Übertragung sonstiger Zuständigkeiten
Folgende Befugnisse werden auf die Beschäftigungsbehörden übertragen:
6.1
Die Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken (§ 3 Abs. 3 TV-L).
6.2
Die Entscheidung über angezeigte Nebentätigkeiten (§ 3 Abs. 4 TV-L).
6.3
Die Gewährung der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33).
6.4
Vorlage von Vorschlägen für die Verleihung einer Ehrenurkunde nach der Bekanntmachung vom 1. Juli 1988 (AllMBl. S. 735) an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.