Inhalt
2.
Stellenbewirtschaftung durch die unmittelbar nachgeordneten Behörden
Die Regierungen – zugleich für die ihnen nachgeordneten Staatsbaubehörden –, die Autobahndirektionen und die Landesbaudirektion Bayern bewirtschaften:
2.1
die Stellen für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 12 (ausgenommen die Tarifbeschäftigten unter Nr. 3),
2.2
die Stellen für Auszubildende.