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Text gilt ab: 01.01.2017

2.   Stellenbewirtschaftung durch die unmittelbar nachgeordneten Behörden

Die Regierungen – zugleich für die ihnen nachgeordneten Staatsbaubehörden –, die Autobahndirektionen und die Landesbaudirektion Bayern bewirtschaften:

2.1  

die Stellen für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 12 (ausgenommen die Tarifbeschäftigten unter Nr. 3),

2.2  

die Stellen für Auszubildende.