Inhalt

BayVR
Text gilt ab: 01.08.2015

9.   Inkrafttreten, Außerkrafteten

9.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

9.2  

Mit Ablauf des 31. Juli 2015 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Neufassung der Bayerischen Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Bayerische Vorschussrichtlinien – BayVR) und der Allgemeinen Vollzugshinweise zu den Bayerischen Vorschussrichtlinien (AVzBayVR) vom 19. Oktober 1994 (FMBl S. 346, StAnz Nr. 43,) außer Kraft.

9.3  

Vorschüsse, die nach den bis zum 31. Juli 2015 geltenden Bestimmungen bewilligt wurden, bleiben unberührt. Nachbewilligungen nach der ab 1. August 2015 geltenden Richtlinie sind ausgeschlossen.