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Bekanntmachung zur Anpassung der in § 9 Abs. 3 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung enthaltenen Höchstbeträge an das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2022
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BayNVAnpBek 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
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Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.