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Text gilt ab: 01.09.2020
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2030.5.2-K

Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten des nicht unterrichtenden Personals an Fortbildungsveranstaltungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. August 2020, Az. II.5-M1171.0/640/3

(BayMBl. Nr. 483)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten des nicht unterrichtenden Personals an Fortbildungsveranstaltungen vom 4. August 2020 (BayMBl. Nr. 483)

1Teilzeitbeschäftigte des nicht unterrichtenden Personals, die an vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber genehmigten oder angeordneten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, werden dadurch häufig über ihre individuelle Sollzeit hinaus beansprucht. 2In diesen Fällen ist wie folgt zu verfahren: