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Text gilt ab: 12.05.2005
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II. Justizspezifischer Anwendungsbereich

Der justizspezifische Anwendungsbereich der Führungskräftestandards wurde wie folgt definiert:
Führungspositionen ab Referatsleiterebene im Staatsministerium der Justiz,
Präsidenten und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte, der Land- und Amtsgerichte,
Direktoren der Amtsgerichte,
Generalstaatsanwälte und ihre Vertreter,
Leitende Oberstaatsanwälte als Leiter von Staatsanwaltschaften,
Ständige Vertreter von Leitenden Oberstaatsanwälten,
Leiter der Bayerischen Justizschule in Pegnitz,
Leiter der Justizvollzugsanstalten,
Leiter der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing.