Inhalt
II. Justizspezifischer Anwendungsbereich
Der justizspezifische Anwendungsbereich der Führungskräftestandards wurde wie folgt definiert:
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Führungspositionen ab Referatsleiterebene im Staatsministerium der Justiz,
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Präsidenten und Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte, der Land- und Amtsgerichte,
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Direktoren der Amtsgerichte,
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Generalstaatsanwälte und ihre Vertreter,
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Leitende Oberstaatsanwälte als Leiter von Staatsanwaltschaften,
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Ständige Vertreter von Leitenden Oberstaatsanwälten,
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Leiter der Bayerischen Justizschule in Pegnitz,
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Leiter der Justizvollzugsanstalten,
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Leiter der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing.