Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Geschäftsordnung des Rates der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
§ 1 VORSITZ
§ 2 EINBERUFUNG
§ 3 EINLADUNG
§ 4 TAGESORDNUNG
§ 5 BESCHLUSSFÄHIGKEIT UND BESCHLUSSFASSUNG
§ 6 ÖFFENTLICHKEIT
§ 7 AUSSCHLUSS WEGEN PERSÖNLICHER BETEILIGUNG
§ 8 ANTRÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG
§ 9 SACHANTRÄGE
§ 10 AUSSCHÜSSE
§ 11 ERGEBNISNIEDERSCHRIFTEN
§ 12 ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
§ 13 IN-KRAFT-TRETEN
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2004
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 10
AUSSCHÜSSE
Zur Vorbereitung der Beratungen kann der Rat Ausschüsse einsetzen. Über die Zusammensetzung beschließt der Rat. Nichtmitglieder können zugezogen werden.