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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsordnung des Rates der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
§ 1 VORSITZ
§ 2 EINBERUFUNG
§ 3 EINLADUNG
§ 4 TAGESORDNUNG
§ 5 BESCHLUSSFÄHIGKEIT UND BESCHLUSSFASSUNG
§ 6 ÖFFENTLICHKEIT
§ 7 AUSSCHLUSS WEGEN PERSÖNLICHER BETEILIGUNG
§ 8 ANTRÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG
§ 9 SACHANTRÄGE
§ 10 AUSSCHÜSSE
§ 11 ERGEBNISNIEDERSCHRIFTEN
§ 12 ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
§ 13 IN-KRAFT-TRETEN
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2004
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§ 2
EINBERUFUNG
Termin und Tagesordnung einer Sitzung werden durch den Vorsitzenden festgelegt. Er muss eine Sitzung auch einberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder des Rats schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt.