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Verwaltungsvorschriften über die Muster zum kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
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1.
2.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VV-Mu-KommHV-Doppik
Text gilt ab: 01.04.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.03.2025
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2.
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
2
Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2021 anzuwenden.
3
Sie tritt mit Ablauf des 30. März 2025 außer Kraft.