Inhalt

Text gilt ab: 08.09.2021

3.   Zustimmung zur Einführung und Anwendung

3.1  

Die Hauptpersonalvertretungen stimmen der Einführung und Anwendung des Kollaborationswerkzeugs MS-Teams gemäß Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 BayPVG sowie Art. 17 Abs. 1, Art. 2, Art. 28 Abs. 1 Nr. 9a, Art. 32 und Art. 37 Abs. 1 BayRiStAG zu. Sie sind unverzüglich und umfassend bei der Einführung, Anwendung und erheblichen Änderung des Kollaborationswerkzeugs MS-Teams zu beteiligen.

3.2  

Mitwirkungsrechte gemäß Art. 76 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 BayPVG sowie Art. 17 Abs. 1, Art. 29, Art. 32, Art. 37 Abs. 1 BayRiStAG bleiben unberührt.

3.3  

In der Zustimmung zur Einführung von MS-Teams durch die Hauptpersonalvertretungen wurden die zu nutzenden Funktionen beschränkt. Die zu nutzenden Funktionen ergeben sich aus der Anlage. Eine Änderung der Anlage erfolgt nur mit Zustimmung der Hauptpersonalvertretungen. Eine Änderung der Dienstvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
Die Hauptpersonalvertretungen sind vor Freigabe neuer Funktionen von MS-Teams zu beteiligen.